Kürzlich haben wir Sie bereits über die Regelungen zur Grundsteuerreform informiert. Zwischenzeitlich haben die Finanzämter Eigentümerinnen und Eigentümern weitere Informationen zur Abgabe der Steuererklärung übersandt. Da die Hausverwaltungen hier aktuell mit Anfragen von Eigentümerinnen und Eigentümern konfrontiert werden, möchten wir Ihnen nachfolgend einige wichtige Informationen geben.
- Bei der Abgabe der Grundsteuererklärung handelt es sich um eine Steuererklärung wie die Einkommensteuererklärung. Die Abgabe von Steuererklärungen ist nach den rechtlichen Bestimmungen ausschließlich den steuerberatenden Berufe vorbehalten. Daher können Hausverwaltungen die Grundsteuererklärungen auch nicht für die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer abgeben.
Ein Verstoß gegen diese rechtlichen Regelungen ist strafbewährt.
- Die Grundsteuererklärungen sind in der Zeit vom 01.07. bis zum 31.10.2022 von den Steuerpflichtigen einzureichen. Die Einreichung kann ausschließlich digital erfolgen. Hierfür muss ein entsprechender Zugang zum ELSTER-Portal im Vorfeld über
www.elster.de beantragt werden.
- Meist sind zur Abgabe der Grundsteuererklärung keine großen Recherchen erforderlich. Einige wichtige Informationen beinhaltet das Schreiben des Finanzamtes bereits:
- Grundbuchinformationen (Flurstück, Grundbuchblatt, Gemarkung)
- bei mehreren Eigentümern: Besitzverhältnisse
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
Lediglich Informationen zum Baujahr, zur Wohnfläche und zur Grundstücksart (i.d.R. Wohngrundstück) müssen Sie noch selbst zusteuern. Diese Informationen finden Sie häufig in der Teilungserklärung, Ihren Kaufunterlagen oder dem Grundbuchauszug. Sofern Ihnen im Einzelfall diese Informationen nicht vorliegen, kann Ihnen Ihre Hausverwaltung behilflich sein.
Wir empfehlen, die Daten, die die Finanzverwaltung mitliefert, noch einmal anhand Ihrer Unterlagen zu überprüfen.
Interessante Informationen und Hilfestellung zur Registrierung bei ELSTER sowie zur Abgabe der Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal finden Sie auch dem folgenden Link: www.finanzverwaltung.nrw.de/einfach-erklaert-das-grundsteuerportal.
Unter dem Link www.grundsteuer.de/rechner finden Sie einen Grundsteuerrechner.









