Am 21.12.2018 ist im Amtsblatt der EU die Richtlinie 2018/2002 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz verkündet worden. Hiermit soll erreicht werden, dass die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Energieverbrauch einzusparen.
Die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie soll durch die Änderung der Heizkostenverordnung, welche am 01.12.2021 in Kraft getreten ist, erreicht werden.
Die wesentlichen Änderungen sind:
Festzuhalten bleibt hier, dass bei der erst am 05.11.2021 im Bundesrat beschlossenen Novellierung der Heizkosten-Verordnung nicht berücksichtigt wurde, dass die Wärmedienstleister noch ausreichend Zeit haben müssen, um die geforderte unterjährige Verbrauchsinformation umzusetzen. Gerade auch durch aktuelle Lieferprobleme bei Chip-Herstellern bedeuten eine große Herausforderung in der Branche.
Als Verwalter haben wir für die von uns verwalteten Objekte mit den Dienstleistern bereits Gespräche geführt und werden von dort stets mit neuen Informationen versorgt, wann eine Umrüstung der jeweiligen Liegenschaften möglich sein wird. Wir werden die jeweils betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer dann jeweils zeitnah informieren.
Wir möchten an dieser Stelle auch noch darauf hinweisen, dass die Umsetzung dieser neuen Regelungen auch mit höheren Kosten verbunden sein wird, die nach den aktuellen Regelungen auf die betroffenen Nutzer umlagefähig sind.
Wir können nur an alle Betroffenen appellieren: haben Sie Geduld!
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